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Außengastronomie im Szeneviertel: Planungssicherheit für Gastronomiebetriebe statt ständiger Ausnahmen

Die zweijährige Ausnahme, Parkständen und Lieferzonen, zu sperren und für Außengastronomie zu nutzen, läuft Ende Oktober 2022 aus. Eine eingeschränkte Außenbewirtung, wie beispielsweise Steh- und Rauchertische, sollen bis April 2023 weiterhin genehmigungsfähig bleiben. Zukünftig soll das Bezirksamt im Sinne der Gastronomie prüfen, ob Außenbereiche in den Sommermonaten gleich langfristig genehmigt werden können.

Die nun auslaufenden, temporären Genehmigungen wurden zu Beginn der Coronapandemie eingeführt, um Beschränkungen in Innenräumen zu kompensieren. Diese bezirklichen Sonderregeln konnten im Zusammenspiel mit den wichtigen Hilfsprogrammen von Bund und Land dafür Sorge tragen, dass eine vielfältige und häufig inhabergeführte Gastronomie weitgehend erhalten bleibt.

Damit stieg auch die Belastung der Anwohner:innen. Allein in den „Ausgehvierteln“ St. Georg, Neustadt und St. Pauli wohnen über 50.000 Menschen, von denen sich nicht wenige über den zunehmenden Lärm und fehlende Parkplätze beschweren.

Auf Anwohnende Rücksicht zu nehmen, ist wichtig. Deshalb werden wir Beteiligungsformate für Gastronominnen und Anwohner einsetzen. Gemeinsam diskutierten wir, wie wir öffentliche Flächen verteilen, ob und wie es Außengastronomie im Winter geben kann. Die lebendige Gastroszene unterstützt und fördert die Koalition langfristig. Wir setzen uns für mehrjährige Genehmigungen der Außengastronomie ein. Damit entlasten wir die Betriebe und schaffen Planungssicherheit.

Timo Fischer, Vorsitzender FDP-Fraktion

Ausnahmen auf belebten Plätzen um die Aufenthaltsqualität zu sichern

Auf besonders belebten Plätzen ohne ansässige Wohnbevölkerung kann Außengastronomie ganzjährig zur Stabilisierung der Aufenthaltsqualität des Umfelds führen, zum Beispiel auf dem Hansaplatz in St. Georg. Deshalb soll das Bezirksamt prüfen, unter welche Bedingungen auf solchen Plätzen auch in der Wintersaison Außengastronomie genehmigungsfähig ist. Vom Ende der Außengastronomie ausgenommen bleiben natürlich auch Wochenmärkte u.ä., saisonale Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte.

Gastronomiebetrieben Investitionssicherheit geben

Inflation und Fachkräftemangel sorgen aber weiterhin für eine prekäre Lage in der Branche. Mit langfristigen Genehmigungen von so genannten Sondernutzungen des öffentlichen Raums bekommen Gastronom:innen Sicherheit: Sie könnten in hochwertigeres Außenmobiliar investieren.

Um unsere Gastro zu unterstützen, beschloss der Hauptausschuss mit den Stimmen der Koalition aus FDP mit SPD und CDU:

  1. Statt die Genehmigungen für Außengastronomie jedes Jahr neu beantragen zu müssen, setzten wir uns außerdem für mehrjährige Genehmigungen ein. Damit entlasten wir Betriebe von Bürokratie und schaffen gleichzeitig Planungssicherheit.
  2. Wir setzen auf eine langfristige Lösung, die die Bedürfnisse der Anwohnenden und der Gastronomie berücksichtigt. In Beteiligungsformaten werden wir gemeinsam diskutieren wie wir öffentliche Flächen verteilen, ob und wie es in Zukunft Außengastronomie im Winter geben kann.
  3. Für belebte Plätze vorrangiger Tagesbewirtung gibt es auch dieses Jahr schon Ausnahmen.

Ansprechpartner in der Fraktion

Timo Fischer
Fraktionsvorsitzender
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